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Kosten

Übernahme durch Amt

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Jugendamt nach                § 35a SGB VIII

Eingliederungshilfe nach § 79 SGB IX

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Es bedarf einer Stellungnahme des Kinderaztes und ggf. einer Diagnostik des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ), oder einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Praxis. 

Die Förderung/Spieltherapie wird in der Regel für ein Jahr bewilligt und findet wöchentlich statt. Ein Folgeantrag ist möglich. 

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Bei der Antragstellung kann ich Ihnen behilflich sein. 

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Übernahme durch Krankenkasse 

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Sofern im Leistungskatalog inbegriffen. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. 

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Selbstzahler

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Sie tragen die Kosten selbst.

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Kurzfristige Zusage möglich, da Antragsstellung entfällt. 

 

Keine Stellungnahme von Ärzten nötig.

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Sie entscheiden nach der Diagnostik, ob eine Aufnahme in die Förderung/Spieltherapie erfolgt. 

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Dauer der Förderung mindestens 8 Monate. 

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Heilpädagogische Familienbegleitung

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Dauer individuell, auch Kurzinterventionen möglich

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Kosten auf Anfrage!

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Ergänzende Leistungen

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Können von Krankenkassen übernommen werden, ggf. über eine Zusatzversicherung. Hierzu erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Ansonsten tragen Sie die Kosten als Selbstzahler. 

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Aromapraktische Beratung

Beratungsgespräch 60 Min./45,00 Euro

Folgeberatung          30 Min./22,50 Euro

Erstellen eines persönlichen

Aromaprofils                           65,00  Euro 

 

Kinderyoga (exklusiv im Rahmen der heilpädagogischen Förderung)

Einzelstunde            45 Min./30,00  Euro

Eltern-Kind-Yoga     45 Min./25, 00 Euro

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